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Grüner Wasserstoff soll von EEG-Umlage befreit werden

Das BMWi hat Vorschläge zum neuen EEG 2021 vorgelegt, das vorsieht Produzenten von grünem Wasserstoff in Deutschland künftig von der EEG-Umlage zu befreien. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Nach einem neuen Formulierungsvorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) soll Strom für grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden. Dem Vorschlag […]

von | 07.12.20

© atha_lintar - stock.adobe.com
© atha_lintar - stock.adobe.com
Das BMWi hat Vorschläge zum neuen EEG 2021 vorgelegt, das vorsieht Produzenten von grünem Wasserstoff in Deutschland künftig von der EEG-Umlage zu befreien. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Nach einem neuen Formulierungsvorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) soll Strom für grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden. Dem Vorschlag fehlt noch die Ressortabstimmung. Zudem solle die EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen auf 15 % reduziert sein. Für erneuerbare Erzeuger, die Ertragsausfälle wegen negativer Strompreise hatten, soll die Förderung nach den 20 Jahren EEG um die Ausfalltage verlängert werden.Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befindet sich in der finalen Abstimmungsphase seiner Novelle, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Noch wird daran gefeilt, weshalb es erst in der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause am 17. und 18. Dezember Bundestag und Bundesrat passieren wird.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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