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BDEW betont Nutzen von Herkunftsnachweisen für den Aufbau eines Wasserstoffmarktes

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kritisiert die aktuelle Fassung des Herkunftsnachweis-Registergesetzes für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte.

von | 11.11.22

11. November 2022 | Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kritisiert die geplante Umsetzung des Herkunftsnachweis-Registers für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte.

Mit dem geplanten Gesetz werden EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.

„Ein über alle Sektoren einheitliches und europäisch harmonisiertes Herkunftsnachweissystem ist eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung eines Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase, einschließlich Wasserstoff. Unternehmen, die grünen Wasserstoff beziehen und vermarkten wollen, erhalten so einen sicheren Nachweis darüber, dass die ihnen gelieferte Energie auf Basis von erneuerbaren Energien produziert wurde.

 

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Registers ist jedoch mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und verschenkt viele Potenziale. So ist in der vorgeschlagenen Ausgestaltung keine Funktion ersichtlich, die über die Nutzung der Herkunftsnachweise als Testat für die Erneuerbaren-Eigenschaft hinausgeht.

 

Es wird damit die Chance vertan, dass Abnehmer beispielsweise von grünem Wasserstoff die Herkunftsnachweise auch als Nachweis dafür nutzen können, dass sie vorgegebene Mengenziele bei der Verwendung Erneuerbarer Energien erfüllen. Gleiches gilt für die Beantragung einer mengenbezogenen Förderung für den Einsatz erneuerbarer und dekarbonisierter Gase. All dies widerspricht dem Ziel, einen liquiden Markt für erneuerbare und dekarbonisierte Gase aufzubauen.“

Gleiche Herkunftsnachweise für alle Gase

Andreae bezeichnet es als „unverständlich“, Wasserstoff und andere Gase unter dem Oberbegriff „Gasförmige Energieträger“ zu subsummieren, aber gleichzeitig getrennte Herkunftsnachweise für beide Gruppen anzulegen.

„Dies erschwert einen gemeinsamen Handel erneuerbarer und dekarbonisierter Gase und bedroht die Transformation des heutigen Erdgas- in ein Wasserstoffsystem. Auch mit Blick auf Nah- und Fernwärme sieht der BDEW noch Verbesserungsbedarf. So sollten diejenigen Stadtwerke und Versorger, die früh in Anlagen zur Erzeugung von grüner Nah- und Fernwärme investiert haben und damit die urbane Wärmewende vorantreiben, nicht benachteiligt werden.

 

Diese Bestandsanlagen sollten deshalb auch im Rahmen von Herkunftsnachweisen anzurechnen sein. Für die Nutzung von Großwärmepumpen für Wärmenetze sollte klar sein, dass der erneuerbare Umweltwärmeanteil immer als solcher in den Herkunftsnachweisen eingestuft wird.

 

Die Vermarktung grüner Fernwärme als eigenständiges Produkt über Herkunftsnachweise würde es Wärmeversorgern erlauben, zusätzliche Deckungsbeiträge zur Finanzierung von Projekten zur Fernwärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) und Abwärme zu erwirtschaften. Der BDEW hat eine Studie vom Hamburg Institut erstellen lassen, die aufzeigt, wie entsprechende Herkunftsnacheise für grüne Nah- und Fernwärme praxisgerecht ausgestaltet und implementiert werden können.“

 

(BDEW/2022)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung (Quelle: BDEW)

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