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Wasserstoffbank: EU vergibt 720 Millionen Euro an sieben Projekte

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Autor: Magnus Schwarz

Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der EU-Kommission
EmDee (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Belgique_-_Bruxelles_-_Schuman_-_Berlaymont_-_01.jpg), „Belgique - Bruxelles - Schuman - Berlaymont - 01“, Größe und Zuschnitt von H2News, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
Auktion

2. Mai 2024 | Am Dienstag (30. April) hat die EU-Kommission die Ergebnisse der ersten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank bekanntgegeben. Insgesamt sieben Projekte zur Produktion von grünem Wasserstoff mit einer Gesamtkapazität von 1,5 GW erhalten demnach den Zuschlag. Insgesamt will die EU nun 720 Mio. € an die Gewinner-Projekte ausschütten, deren Produktionskosten pro Kilo sich im Bereich von 0,37 und 0,48 Euro bewegen. Die zweite Auktionsrunde ist derweil schon in Planung: Für sie hat Brüssel weitreichende Neuerungen angekündigt.

Die sieben ausgewählten Projekte sind die Gewinner der im November 2023 gestarteten ersten Auktion der Wasserstoffbank. Bis zu deren offiziellem Ende im Februar 2024 waren nach Angaben der EU 132 Gebote eingegangen. Im März und April hatte die in der EU zuständige Behörde die Angebote sondiert.

Die sieben Gewinnerprojekte stammen aus den vier Ländern Spanien, Portugal, Finnland und Norwegen. Nach dem Produktionsstart könnten sie über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 1,58 Millionen Tonnen grünen Wasserstoff produzieren, so die EU. Damit ließen sich mehr als 10 Millionen Tonnen CO2 vermeiden.

Auktion

Die sieben Gewinner-Projekte (© Europäische Kommission)

Wasserstoffproduktion ab 0,37 € pro Kilogramm

Da die Projekte mit den geringsten Produktionskosten den Zuschlag erhalten haben, sind die angekündigten Preise pro Kilogramm entsprechend niedrig. So liegen sie bei 0,37 und 0,48 Euro pro Kilogramm. Auch die anderen Anforderungen der EU, etwa in Bezug auf Stromversorgung, Lagerung und Transport, würden durch sie erfüllt. Die den Betreibern zugesicherten Fördermittel liegen zwischen 8 und 245 Millionen Euro.

Die Mittel für stammen aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems. Mit der Subvention sollen Produzenten die Preisdifferenz zwischen ihren Produktionskosten und dem aktuellen Marktpreis für fossilen Wasserstoff ausgleichen können. So will die EU grünem Wasserstoff zur Wettbewerbsfähigkeit verhelfen, damit er großflächig in Mobilität und Industrie (Stahl, Chemie, Düngemittel etc.) eingesetzt werden kann.

Die sieben ausgewählten Projekte würden nun ihre individuellen Finanzhilfevereinbarungen mit der zuständigen Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) beginnen. Laut EU sollen diese bis spätestens November 2024 unterzeichnet sein, sodass eine Ausschüttung erfolgen kann. Innerhalb von 5 Jahren müssen die Betreiber dann mit der Produktion beginnen. Die zugesicherte Fixprämie kann bis zu 10 Jahre lang ausgezahlt werden, sofern die Produktion weiterhin den EU-Kriterien entspricht.

Bundesregierung fördert deutsche Projekte mit weiteren 350 Mio. Euro

Über die 750 Millionen Euro hinaus hatte die Bundesregierung Anfang Januar 350 Millionen Euro an nationalen Mitteln für die bestplatzierten Projekte deutscher Bieter angekündigt, die alle EU-Förderkriterien erfüllen. Projekte aus Deutschland können also ebenfalls noch in den Genuss einer Förderung kommen, auch wenn sie in der EU-weiten Ausschreibung leer ausgegangen sind. Die zuständigen Ministerien wollen die erfolgreichen Projekte nun auswählen und zeitnah bekannt geben

Das hier erstmals angewandte „Auctions-as-a-service“-Modell steht allen EU-Mitgliedstaaten offen. Mit seiner Hilfe können die Länder die Auktionsplattform der EU nutzen, um aussichtsreiche Wasserstoffprojekte für die nationale Förderung zu ermitteln. Es wird erwartet, dass in der nächsten Auktionsrunde weitere Staaten wie Österreich von der Option Gebrauch machen werden.

Neue Regeln für zweite Auktion angekündigt

Die Kommission plant, die zweite Auktion bis Ende dieses Jahres durchführen. Dabei sind einige Änderungen vorgesehen, die aus einem ebenfalls am 30. April veröffentlichten Papier hervorgehen.

Demnach soll die Obergrenze für Subventionen von 4,50 € auf 3,50 € pro Kilogramm reduziert werden. Gleichzeitig verkürzt Brüssel die Zeit zwischen Förderzusage und Inbetriebnahme von derzeit fünf auf drei Jahre. Außerdem ist ein neuer Förderkorb speziell für den maritimen Sektor geplant. Die finale Gestaltung der zweiten Auktion stehe indes noch aus.

(Quelle: EU-Kommission/2024)

 

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