9. April 2024 | Am vergangenen Freitag (5. April) hat die Europäische Kommission deutsche Finanzhilfen für die Produktion von grünem Wasserstoff in Höhe von 350 Mio. Euro genehmigt. Mit dem Geld soll der Bau von rund 90 MW Elektrolyseleistung ermöglicht werden. Die geplante Finanzierung erfolgt über das „Auctions-as-a-Service“-Instrument der Europäischen Wasserstoffbank.
Die von der EU-Kommission genehmigte Maßnahme sei mit den Zielen des REPowerEU-Plans und dem europäischen Green Deal im Einklang. Demnach könne der Aufbau der geplanten Elektrolyseleistung dazu beitragen, die Abhängigkeit fossiler Energieimporte aus Russland zu reduzieren. Deutschland hatte bei der Kommission eine Finanzierungsregelung über ein Volumen von 350 Mio. Euro angemeldet. Mit dem Geld soll die Erzeugung von grünem Wasserstoff durch die Europäische Wasserstoffbank gefördert werden.
Konkret soll die am 5. April genehmigte Regelung den Bau einer Elektrolysekapazität von bis zu 90 MW unterstützen. Zudem sollen Anreize für die Erzeugung von bis zu 75.000 Tonnen grünem Wasserstoff geschaffen werden. Die Maßnahme soll auch einen Beitrag dazu leisten, dass deutsche Kapazitätsziel von 10 GW inländischer Wasserstoffproduktion bis 2030 zu erreichen. Die Unterstützung steht allen Unternehmen offen, die neue Elektrolyseure in Deutschland errichten wollen.
Am 8. Februar hatte die Frist für den Eingang von Geboten für die erste Auktionsrunde der Wasserstoffbank geendet. Seitdem bewertet die Agentur die Gebote und erstellt eine Rangfolge. Die Beihilfe will sie dann nach den Kriterien der wettbewerblichen Ausschreibung gewähren. Durchgeführt wurde sie unter der Aufsicht der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt.
Beihilfegenehmigung
Die Förderung erfolgt in Form direkter Zuschüsse je Kilogramm Wasserstoff. Sie ist für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren angesetzt. Um Gelder der Wasserstoffbank zu erhalten, müssen die Empfänger die Einhaltung der EU-Kriterien für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) nachweisen.
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft. Dabei habe sie im Einzelnen Folgendes festgestellt:
- Die Regelung sei erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und damit die Dekarbonisierung des Industrie-, Verkehrs- bzw. Energiesektors zu fördern.
- Die Maßnahme habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die betreffenden Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden.
- Deutschland habe ausreichende Vorkehrungen getroffen, damit die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU hat. Insbesondere werden die Beihilfeempfänger nach einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt, und die Beihilfe wird auf das für die Durchführung der Vorhaben erforderliche Minimum beschränkt.
- Auch wird die Beihilfe im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal positive Auswirkungen insbesondere auf die Umwelt haben, die etwaige negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen aufwiegen.