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Technologieoffene Ausgestaltung der Treibhausgasminderungsquote

Die dena begrüßt die Initiative der Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über die aktuell geltenden EU-Vorgaben der Erneuer-bare Energien Richtlinie (RED II) hinauszugehen. Das höhere Ziel muss im Zusammenhang mit dem Erreichen der nationalen und europäischen Klimaschutzziele gewertet werden. Bis 2030 müssen die Emissionen im Verkehr von etwa […]

von | 27.04.21

© malp - stock.adobe.com
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Finanzierung; Wasserstoff-Kernnetz

Die dena begrüßt die Initiative der Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über die aktuell geltenden EU-Vorgaben der Erneuer-bare Energien Richtlinie (RED II) hinauszugehen. Das höhere Ziel muss im Zusammenhang mit dem Erreichen der nationalen und europäischen Klimaschutzziele gewertet werden. Bis 2030 müssen die Emissionen im Verkehr von etwa 163,5 Mio. t CO2eq (2019) auf mindestens 95 Mio. t CO2eq abgesenkt werden. Die THG-Quote ist nur eine Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, allerdings eine essentielle. Daher sollte ihr Beitrag so ambitioniert wie möglich sein, unter Beachtung der bereits zur Verfügung stehenden, aber auch der durch politische Rahmenbedingungen zu hebenden Potenziale. Zum Erreichen der nationalen Klimaziele werden deutlich steigende Anteile aller flüssigen, gasförmigen und strombasierten Energieträger notwendig werden.

Ambitionierte Ausgestaltung einer THG Quote ohne Mehrfachanrechnung

Mehrfachanrechnungen auf Energieträger im Rahmen der THG-Quote erhöhen deren Wirtschaftlichkeit im sog. Quotenhandel. In der Regulierungssystematik führen sie zu fiktiven THG-Einsparungen und damit zu einem höheren Ziel der THG-Quote. Dies gilt im Besondern für Strom im Bereich der Elektromobilität, worüber bis 2030 ein Großteil der THG-Quote erfüllt werden soll. Der Quotenhandel für Ladestrom stellt eine zusätzliche Erlös-quelle für Inverkehrbringer von Kraftstoffen dar. Die Einnahmen aus dem Quotenverkauf können unter Umständen dazu führen, dass Strom an Ladesäulen günstiger angeboten werden kann, was wiederum die Elektromobilität anreizen soll. Angesicht der aktuellen Marktentwicklung der Elektromobilität scheint jedoch eine 3-fach-Anrechnung von Ladestrom nicht notwendig, um als Quotenerfüllungsoption von den Inverkehrbringern gewählt zu werden. Auch mit einer einfachen Anrechnung können auskömmliche Zusatzerlöse generiert werden, da diese Menge für das Erreichen eines ambitionierten Quotenziels benötigt werden. Auf die Verwendung von Mehrfachanrechnungen im Rahmen der THG-Quote sollte daher verzichtet werden, um nur tatsächliche Emissionsminderungen auf die THG-Quote anzurechnen. Zudem erzeugen Mehrfachanrechnungen in der THG-Einsparung eine Intransparenz bei der Zielerreichung, da diese nicht im übergeordneten Rahmen für europäische und inter-nationale Klimaverpflichtungen anrechenbar sind.

Die dena spricht sich deshalb mit Blick auf die wirtschaftlich-technischen Ausbaupfade der Erneuerbaren Energien Produktion und die zu erwartende Energieverbrauchsentwicklung im Verkehr für eine schrittweise Anhebung der THG-Minderungsquote von derzeit 6% auf mindestens 16% ohne Mehrfachanrechnungen im Jahr 2030 aus. Dabei sollte auch ein frühzeitigerer Hochlauf als bisher vorgesehen angestrebt werden. Im Gegenzug sollten die verschiedenen Maximal-, Mindest- und Unterquoten entsprechend des Ziels angepasst und in die THG-Quote integriert werden, um die Potenziale der verschiedenen Antriebs- und Kraftstoffoptionen zu heben.

Frühzeitiger Hochlauf der Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe

Die dena sieht einen ambitionierteren Quotenstart für fortschrittliche Biokraftstoffe der zweiten Generation als notwendig für eine Beschleunigung deren Markthochlaufs an. Eine stärkere Steigerung der Mindestquote ist bis-her erst nach 2025 vorgesehen. Mit den bestehenden Potenzialen ist allerdings ein schnellerer Markthochlauf möglich. Daher sollte die Mindestquote im Jahr 2025 bereits bei 1 Prozent liegen. Der Beitrag abfallbasierter Biokraftstoffe in Höhe von 1,9% wird als zielführend erachtet. Um die Potenziale fortschrittlicher Kraftstoffe zu er-höhen, sollten auch die Einsatzstoffkategorien gemäß dem Projekt „Assessment of the potential for new feed-stocks for the production of advanced biofuels“ (ENER/C1/2019-412) schnellstmöglich erweitert werden.

Mindestquote für synthetische Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

Die dena begrüßt die Einführung einer verpflichtenden Quote für strombasierte Flugkraftstoffe mit dem Augenmerk darauf, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Akteure zu stärken sowie die Förderung des Einsatzes von grünem Wasserstoff in Raffinerien zur Reduktion der Emissionen fossiler Kraftstoffe. Die Potentiale, die mithilfe von Power-to-X-Technologien gehoben werden könnten, werden im Entwurf jedoch nicht ausreichend adressiert. Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 muss die Erzeugung klimaneutraler erneuerbare Energieträger deutlich gesteigert werden. Um die Verwendung von erneuerbaren Strom und nicht-fossilen CO2-Quellen zur Erzeugung und Verwendung von grünem Wasserstoff und anderen klimaneutralen Kraftstoffen („Powerfuels“) zu steigern, muss in dieser Dekade der Grundstein gelegt werden. Hierfür sollte zusätzlich zur Flugkraftstoffquote eine ergänzende Mindestquote von 2 % für den Einsatz von Powerfuels im Straßenverkehr, aufbauend auf den Zielen der europäischen Wasserstoffstrategie, eingeführt werden.

Anrechnung von biogenen Wasserstoffquellen

Bisher ist nur die Anrechnung von erneuerbaren Wasserstoff aus nicht-biogenen Quellen auf die THG-Quote möglich. Es existieren aber bereits ausgereifte technische Verfahren, die die Gewinnung aus Wasserstoff aus Biomasse ermöglichen. Unter dem Gebot der Technologieoffenheit, der THG-Minderungskosteneffizienz und auch im Sinne des allgemeinen Markthochlaufs von potenziellen Wasserstoffanwendungen sollte eine Anrechnung auf die THG-Quote ermöglicht werden.

 

(Quelle: dena)

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