Die Bundesregierung will die EU-Vorgaben zum besseren Verbraucherschutz umsetzen sowie die Wasserstoffnetze neu regeln. Der jetzt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Gesetzesentwurf bietet für Verbraucher Verbesserungen.
„Der vzbv begrüßt die geplanten Regelungen zu den Wasserstoffnetzen im EnWG, weil damit eine Querfinanzierung durch die privaten Verbraucher zugunsten der Industrie ausgeschlossen wird. Industrienetze dürfen nicht mit den Netzentgelten der Erdgaskunden finanziert werden. Der vzbv kritisiert dagegen, dass die Stärkung der Verbraucherrechte zu wenig ambitioniert erfolgen soll“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen im vzbv.
Finanzierung der Wasserstoffnetze über die Nutzer
Die Verfügbarkeit an erneuerbarem Wind- und Solarstrom für die Herstellung von grünem Wasserstoff ist sehr begrenzt. Der Bedarf an Wasserstoff besteht vordringlich in der Industrie und nicht bei den privaten Verbrauchern. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass erstens die Finanzierung der Wasserstoffnetze von den Nutzern und nicht über die Netzentgelte der Erdgasnetze erfolgen soll. Damit wäre eine Querfinanzierung auch der privaten Verbraucher ausgeschlossen.
Zweitens soll der Betrieb von Wasserstoffnetzen von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung entflochten werden und Betreiber von Wasserstoffnetzen müssen anderen Unternehmen den Zugang zu ihren Netzen gewähren. Das stärkt den Wettbewerb. Und Drittens müssen die Betreiber von Gasfernleitungen die Versorgung der privaten Verbraucher mit Erdgas für den Fall sicherstellen, dass Erdgas- zu Wasserstoffleitungen umgerüstet werden.