12. März 2024 | Gestern (11.3.) hat in Berlin eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zur geplanten Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) stattgefunden. Gasverbände und Branchenexperten forderten darin unter anderem eine bürokratieärmere Gestaltung der Register. Zudem müsse der Gesetzgeber Herkunftsnachweise „international handelbar gestalten“, um den Handel zwischen Wasserstoffproduzenten und -abnehmern zu fördern. Mit der GWKHV möchte die Bundesregierung unter anderem Planungs- und Rechtssicherheit für den überregionalen Handel mit grünem Wasserstoff schaffen.
In einer gestern (11.3.) veröffentlichten Stellungnahme betonte Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas e. V., dass „richtig gestaltete Herkunftsnachweise“ ein Kernelement für den Markthochlauf neuer Gase wie Wasserstoff seien. Indes gebe es im aktuellen Entwurf „zwei wesentliche Defizite“.
Erstens müsse das Register auch die Treibhausgaseinsparungen neuer Gase ausweisen. Nur so entstehe „echte Vergleichbarkeit“ und die Anrechenbarkeit in Gesetzen wie dem nationalen Emissionshandel. Zweitens müsse das Register so angepasst werden, dass eine gemeinsame Bilanzierung des Handels von Gas und den zugehörigen Herkunftsnachweisen über Erdgas- und Wasserstoffnetze hinweg möglich sei. Eine getrennte Bilanzierung zwischen Erdgas- und Wasserstoffnetzen sei nicht zielführend.
Durch dieses „Ticketing“ oder „Book and Claim“ genannte Prinzip lasse sich der Wasserstoffhandel unabhängig von der noch aufzubauenden Wasserstoffinfrastruktur anstoßen. Dies schaffe dort Anreize für die Wasserstoffproduktion, wo die Rahmenbedingungen am günstigsten sind. Dieses „europaweit bewährte“ Prinzip nutze der Strommarkt schon „seit Jahrzehnten“.
Gasbranche fordert Anpassungen
Auch der stellvertretende Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen e.V., Dr. Kai Roger Lobo, befürwortete den Aufbau des Registers. Indes warnte er vor Überregulierung. Synergieeffekte zwischen existierenden Registern und Datenbanken müssten stärker genutzt werden, zudem sollten die geplanten Vorschriften klarstellen, „dass Herkunftsnachweise für den bilanziellen Handel sowohl mit Biomethan als auch mit Wasserstoff uneingeschränkt verwendet werden dürfen“.
Alexander Voigt, Mitgründer und Vorstandsvorsitzender des Wasserstoffproduzenten HH2E AG, begrüßte den Entwurf. Laut Voigt unterstütze er die Entstehung eines „funktionierenden und liquiden“ Marktes für grünen Wasserstoff. Allerdings müsse der Entwurf so angepasst werden, dass zertifizierter grüner Wasserstoff „seine grüne Eigenschaft“ auch dann erhält, wenn Produzenten ihn im Zuge einer Beimischung in das Erdgasnetz einspeisen.
Mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz hatte die Bundesregierung im Dezember 2022 die Rechtsgrundlage für ein Herkunftsnachweisregister für Gase (einschließlich Wasserstoff) sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen und Abwärme geschaffen. Die GWKHV soll nun „Vorgaben zur Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, die zur Einrichtung und zum Betrieb des Herkunftsnachweisregisters notwendig seien“ konkretisieren.