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Verband fordert Mindestquote für Wasserstoff und eFuels im Verkehr

Die eFuel Alliance e.V. forder in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier eine ambitioniertere Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (Renewable Energy Directive (RED)) auf nationaler Ebene. RED III nennt Ziele und Quoten für regenerative Energien im Wärme-, Industrie- und Mobilitätssektor. Die Alliance pocht insbesondere auf die Einführung einer Mindestquote für den Einsatz von Wasserstoff und eFuels im Verkehr von 5 %.

von | 30.04.24

Erneuerbare Energieträger im Verkehr: Strom, konventionellen und fortschrittlichen Biokraftstoffen und RFNBOs
© freepik
Tankstelle Mindestquote für Wasserstoff und eFuels im Verkehr

30. April 2024 | Die eFuel Alliance e.V. forder in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier eine ambitioniertere Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (Renewable Energy Directive (RED)) auf nationaler Ebene. RED III nennt Ziele und Quoten für regenerative Energien im Wärme-, Industrie- und Mobilitätssektor. Die Alliance pocht insbesondere auf die Einführung einer Mindestquote für den Einsatz von Wasserstoff und eFuels im Verkehr von 5 %.

Die RED III ist am 20. November 2023 in Kraft getreten und erhöht das Treibhausgasreduktionsziel von 14,5 % auf 20 %. Nun hat die eFuel Alliance ein Schreiben mit Empfehlungen für die  Umsetzung auf nationaler Ebene veröffentlicht.

Mit einem Anteil von 7,5 % tragen die Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor derzeit nur marginal zur Emissionsreduktion bei. Der Hochlauf der Elektromobilität verlaufe schleppend und auch die von der EU vorgeschlagene Unterquote von 1 %  für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs) – also Wasserstoff und eFuels – sowie die mit fortschrittlichen Biokraftstoffen kombinierte Quote in Höhe von 5 % reichten nicht aus, heißt es von der eFuel Alliance. Die Mitgliedsstaaten der EU seien angehalten, das Treibhausgasreduktionsziel und die Unterquote für RFNBOs in der nationalen Umsetzung zu erhöhen.

Unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Einschätzungen der EU sowie weiterer Studien beläuft sich das von der eFuel Alliance empfohlene Treibhausgasreduktionsziel auf 20 % im Jahr 2030. Die Potentialabschätzung der erneuerbaren Energieträger als Anteil am Gesamtverbrauch stelle sich dabei wie folgt dar:

  • Strom (4,3 %)
  • konventionelle Biokraftstoffen (7 %)
  • fortschrittliche Biokraftstoffen (7,2 %)
  • RFNBOs (5 %)

RFNBO-Mindestquote von 5 %

„Wir fordern in der nationalen Umsetzung der RED III eine Mindestquote von 5 % Wasserstoff und eFuels im Jahr 2030 sowie ein Zwischenziel von 1 % im Jahr 2028“, so die eFuel Alliance in ihrer Pressemeldung vom 24. April.

Dies ist auch die Empfehlung der EU-Kommission in der RePowerEU-Initiative. Die ehemalige Greenpeace-Chefin und Vorsitzende der eFuel Alliance Dr. Monika Griefahn erläuterte, dass so auf europäischer Ebene 60 Mio. Tonnen CO₂ jährlich eingespart werden könnten.

Die Quote gelte für den gesamten Verkehrssektor – inklusive Luft- und Schifffahrt, ergänzte Ralf Diemer, Hauptgeschäftsführer der eFuel Alliance. Eine Erhöhung der Quote führe laut seiner Einschätzung zu einer schnellen Skalierung von eFuels und einer Nutzbarmachung der Nebenprodukte. So könne ein Anstieg der Quote zu einer Erhöhung des eFuels-Angebots bei gleichzeitiger Kostensenkung führen. Ferner garantierten die ReFuelEU Aviation und FuelEU Maritime-Ziele eine Lenkungswirkung in den jeweiligen Sektoren, erklärte Ralf Diemer.

Vorsicht bei Mehrfachanrechnungen

Vorsicht sei bei den Mehrfachanrechnungen geboten, so die eFuel Alliance. Zwar könnten solche „Multiplikatoren” kurz- und mittelfristig eine Lenkungswirkung in Richtung bestimmter Technologiepfade haben. In der Realität blähten sie aber die Anteile der Energieträger rechnerisch auf und verzerrten damit ihren realen Klimaschutzbeitrag, mahnt Diemer. Zudem sei es notwendig, dass die Politik Ziele über 2030 hinweg vorgebe und deren Einhaltung streng überwache.

Eine weitere Maßnahme zur Förderung im Verkehrssektor sei, den Klimaschutzbeitrag erneuerbarer Kraftstoffe bei der Energiebesteuerung zu berücksichtigen, so Diemer. Weiterhin fordert er eine umweltrelevante Bemessungsgrundlage, die fossile Kraftstoffe klar benachteiligt und Erneuerbare bevorzugt.

Nach der derzeitigen Energiesteuerrichtlinie werden fossile und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gleichbehandelt. Eine Anpassung der Energiesteuer kann auch auf nationaler Ebene erfolgen. Sie kompensiere Mehrkosten von erneuerbaren Kraftstoffen und trage zu einer gerechten Transformation bei.

Zur Empfehlung der eFuel Alliance
(Quelle: eFuel Alliance e.V./2024)

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