10.04.2024 | Die energiepolitischen Sprecher der Ampel-Koalition haben sich am vergangenen Freitag (5. April) auf ein Finanzierungsmodell für das Wasserstoffkernnetz geeinigt. Damit kann der Entwurf der EnWG-Novelle dem Bundestag vorgelegt werden. Geplant ist, 2025 mit dem Bau des rund 9.700 km langen Netzes zu beginnen.
Das 9.700 km lange Netz sollen nach Plan der Regierungsfraktionen privatwirtschaftliche Unternehmen planen und bauen. Die auf etwa 20 Mrd. Euro veranschlagten Kosten will die Bundesregierung dabei vorstrecken. Nach der Fertigstellung des Netzes soll das Geld über Entgelte zurückgeholt werden, die die Nutzer des Kernnetzes tragen werden.
Damit die Netzentgelte dadurch in der Frühphase des Hochlaufs nicht zu hoch werden, sollen die Anfangskosten des Netzes durch einen “Amortisationsmechanismus” erst bis bis Ende 2055 abgezahlt werden. Im Falle eines Worst-Case-Szenarios, bei dem der gesamte Kernnetzhochlauf scheitert, haftet der Bund anteilig an den Gesamtkosten. Die für den Bau verantwortlichen Gasnetzbetreiber müssten dann einen Selbstbehalt als Eigenanteil zahlen.
Die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Mitte November 2023 zusammen mit Thomas Gößmann vom Verband der Fernleitungsnetzbetreiber FNB e.V. bekanntgegeben. Die Frist für die Abgabe finanzierbarer Projekte hat die Regierung seitdem von 2032 auf 2037 verlängert. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte zunächst eine sukzessive Inbetriebnahme zwischen 2025 und 2032 vorgesehen.
Mit dem Kernnetz zur „führenden Wasserstoff-Nation”
Die Finanzierung des Kernnetzes soll als nächstes mit der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) rechtlich abgesichert werden. Laut SPD-Fraktion soll diese im Bundestag diskutiert und womöglich verschiedet werden. Die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer, erklärte zur Einigung:
„Im parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt. Mit dem durch das Gesetz geschaffene Modell eines Amortisationskontos können Finanzierungslasten gestreckt werden.“
Laut dem energiepolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse, ermöglicht die letzte Woche erzielte Einigung einen „Rahmen für den Wasserstoff-Hochlauf”. Der privatwirtschaftliche Ansatz beim Aufbau des Kernnetzes schaffe „attraktive Investitionsbedingungen für die Branche”. Kruse betonte, dass man im Gesetzgebungsprozess auf den Abbau von Bürokratie in Form von Berichtspflichten geachtet habe. Er soll dabei helfen, Deutschland zur „führenden Wasserstoff-Nation” zu machen.