09. Januar 2024 | Deutschland beteiligt sich als erster EU-Mitgliedstaat an dem „Auctions as a Service”-Modell der Europäischen Wasserstoffbank. Dafür stellt die Bundesregierung weitere 350 Mio. € für “Elektrolyseur-Projekte in Deutschland” zur Verfügung. Sie ergänzen die 800 Mio. € aus dem EU-Innovationsfonds, die im Rahmen der ersten Auktion der Wasserstoffbank Ende November ausgeschrieben sind.
Knapp einem Monat nach Beginn der ersten Auktion der europäischen Wasserstoffbank gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 20. Dezember bekannt, zusätzliche 350 Mio. € in den Auctions-as-a-Service-Mechanismus zu investieren. Sie sollen speziell “Elektrolyseur-Projekte in Deutschland” dienen. Am gleichen Tag rief die EU-Kommission auch andere Mitgliedsstaaten dazu auf, den Dienst für Auktionen zu nutzen.
Der “Auctions-as-a-Service”-Mechanismus der Europäischen Wasserstoffbank ermöglicht EU-Mitgliedstaaten die Förderung von Wasserstoffprojekten, die die verfügbare Unterstützung aus dem 800 Mio. € schweren Budget des Innovationsfonds übersteigen. Über das Instrument sollen Staaten wettbewerbsfähige Projekte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich fördern, ohne eine separate nationale Ausschreibung durchführen zu müssen.
Die Teilnahme der Mitgliedstaaten erfolgt auf freiwilliger Basis. Projektentwickler sind dazu angehalten, in ihrem Gebot ihr Interesse an dem Mechanismus zu formulieren, um für eine Förderung in Frage zu kommen. Bei der Ausschüttung der Gelder sollen die Staaten anschließend von einem gestrafften beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren profitieren.
Unterstützung für Nationale Wasserstoffstrategie
Am 23. November 2023 hatte die EU-Kommission die erste EU-weite Ausschreibung der Wasserstoffbank aus dem Mitteln des Innovationsfonds gestartet. Für grünen Wasserstoff aus der EU übernimmt die Wasserstoffbank die Differenz zwischen den Kosten für die Produktion und dem Preis, den der Markt dafür zu zahlen bereit ist. Die genaue Höhe der Förderung wird in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Hersteller, die den geringsten Förderbetrag in Euro pro kg produzierten Wasserstoffs bieten, erhalten den Zuschlag. Die Auktion läuft noch bis zum 24. Februar dieses Jahres.
Wettbewerbliche Ausschreibungen dieser Art sind ein neues Verfahren im Rahmen des Innovationsfonds. Die EU-Kommission erwägt die Möglichkeit, es künftig auf andere kohlenstoffarme Technologien auszuweiten. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck kommentierte die angekündigte Investition.
„Wir begrüßen, dass die Kommission den Markthochlauf für erneuerbaren Wasserstoff in der EU zügig vorantreibt. Die deutsche Beteiligung an dieser Ausschreibung hilft uns bei der Umsetzung unserer nationalen Wasserstoffstrategie und schafft einen zusätzlichen Anreiz für Projekte in Deutschland.
Diese Ausschreibung ist für politische Entscheidungsträger und Marktteilnehmer in Deutschland und darüber hinaus ein großer Schritt, der die Verfügbarkeit von erneuerbarem Wasserstoff erhöht und die entstehende Wertschöpfungskette für erneuerbaren Wasserstoff unterstützt.“