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„Wir brauchen noch in dieser Legislatur die richtigen Weichenstellungen für Wasserstoff, Erneuerbare Energien und die KWK“

Mitte April hat sich das Bundeskabinett erneut mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes befasst. Dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die EnWG-Novelle enthält eine Vielzahl wichtiger Stellschrauben für die Energiewende. Daher begrüßen wir, dass die Bundesregierung das Gesetz zügig verabschieden möchte. Einige Regelungen sollten im parlamentarischen Verfahren jedoch noch nachgebessert werden. Das gilt unter anderem für die […]

von | 19.04.21

Bild: BDEW
Bild: BDEW
Portrait Kerstin Andreae

Mitte April hat sich das Bundeskabinett erneut mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes befasst. Dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die EnWG-Novelle enthält eine Vielzahl wichtiger Stellschrauben für die Energiewende. Daher begrüßen wir, dass die Bundesregierung das Gesetz zügig verabschieden möchte. Einige Regelungen sollten im parlamentarischen Verfahren jedoch noch nachgebessert werden. Das gilt unter anderem für die vorgesehene Regulierung von Wasserstoffnetzen. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung – zumindest vorerst – eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen plant, anstatt Wasserstoffnetze in den bewährten Regulierungsrahmen für das Gasnetz zu integrieren.

Um eine integrierte Systemplanung aller Infrastrukturen zu ermöglichen und die vorhandene Gasinfrastruktur künftig für den Einsatz von klimaneutralen Gasen in allen Sektoren nutzen zu können, sollte Wasserstoff im EnWG als Gas definiert werden. Dies ermöglicht eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen und würde auch die Finanzierung der Wasserstoffnetzinfrastruktur konsistenter und einfacher machen. Offen bleibt im Gesetzentwurf auch die konkrete Ausgestaltung einer Wasserstoffnetzregulierung sowie eine Langfristperspektive.

Mehr Erneuerbare Energie nutzen

Auch beim Thema „Nutzen statt Abregeln“ besteht aus BDEW-Sicht dringender Handlungsbedarf. Zuschaltbare Lasten können beispielsweise Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nutzen, die sonst aufgrund von Netzengpässen hätten abgeregelt werden müssen. Im ehemaligen Netzausbaugebiet und auf der Übertragungsnetzebene wird diese Maßnahme schon erfolgreich genutzt. Sie sollte jedoch auch auf andere Regionen und Netzebenen mit dauerhaftem Bedarf an „negativer Redispatch-Leistung“ ausgeweitet werden. Zudem wäre eine Fortführung dieser Regelung bis mindestens 2030 sehr wichtig, um mehr Energie aus Erneuerbaren Energien nutzen zu können.

In der EnWG-Novelle soll auch eine Definition für Energiespeicher auf Basis der EU-Binnenmarktrichtlinie eingeführt werden, wie sie der BDEW schon seit Jahren fordert. Diese soll vermeiden, dass sowohl für den Vorgang des Strombezugs zur Einspeicherung Netzentgelte, Abgaben und Umlagen erhoben werden als auch beim Letztverbrauch. Leider setzt der aktuelle Entwurf des EnWG die Speicher-Definition aus der Binnenmarkt-Richtlinie nicht wörtlich, sondern deutlich verändert um, sodass aus BDEW-Sicht weiterhin die Gefahr einer Doppelbelastung besteht.

Stilllegung der Steinkohlekapazitäten

Problematisch ist auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung der Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohlekapazitäten für das Zieljahr 2027. Der BDEW sieht hierfür keinerlei Grundlage, da der Wettbewerb in den bisherigen Ausschreibungsrunden und auch in Zukunft ausreichend hoch sein wird.

Im Zuge der Energiewende muss der erforderliche Um- und Ausbau der Netze in den nächsten Jahrzehnten sichergestellt werden. In der aktuellen Fassung der EnWG-Novelle wird dieser Aspekt bei den vorgesehenen Reglungen zur der Entgeltbestimmung nicht abgebildet. Stattdessen fokussieren sich die geplanten Regelungen einseitig auf die effiziente Leistungserbringung. Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch vorausschauende Investitionen ist aber ein wichtiger Aspekt, der berücksichtigt werden muss.

Die Schaffung einer unternehmensübergreifenden Internet-Plattform aller Verteilnetzbetreiber, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, halten wir nicht für sinnvoll. Der Mehrwert einer solchen kostenintensiven Plattform stände nicht im Verhältnis zum Aufwand in der Umsetzung und es würden zusätzliche Sicherheitsrisiken entstehen.

Dringend notwendige Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Darüber hinaus sollte die Bundesregierung die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode nutzen, um dringend notwendige Korrekturen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorzunehmen. Notwendig ist eine Verlängerung der Übergangsregelung bei der Ausschreibungspflicht für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) unter einem Megawatt (MW). Durch die zu kurz gesetzte Frist bis zum 31. Mai 2021 ist eine Vielzahl von KWK-Projekten in diesem Leistungsspektrum akut bedroht.

Auch Nachbesserungen am EEG sollte endlich umgesetzt werden, um die zahlreichen offen gebliebenen Punkte der EEG-Novelle endlich abzuräumen.

Dringend notwendig ist zudem eine gesetzliche Klarstellung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Diese ist notwendig, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als rechtswidrig eingestuft hat, mit der das BSI die Verfügbarkeit von intelligenten Messsystemen festgestellt hat.“

 

(Quelle: BDEW)

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