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EU-Mitgliedsstaaten einigen sich auf 42-Prozent-Quote für grünen Wasserstoff

Der aus Vertretern der 27 EU-Mitgliedstaaten bestehende Rat der Europäischen Union hat am 09. Oktober die Richtlinie für erneuerbare Energien (RED-III) verabschiedet. Damit müssen nun 42 % des von der Industrie verwendeten Wasserstoffs bis 2030 aus erneuerbaren Quellen stammen. Bis 2035 steigt die Quote auf 60 %. Dadurch könnte bis zum Ende des Jahrzehnts ein EU-weiter Bedarf an grünem Wasserstoff von rund 4 Mio. t entstehen.

von | 12.10.23

Im Gegensatz zum Europäischen Rat hat der Rat der Europäischen Union, auch EU-Ministerrat genannt, keine fixe Besetzung. Stattdessen setzt er sich je nach Thema aus den Fachministern der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen
European Union
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12. Oktober 2023 | Der aus Vertretern der 27 EU-Mitgliedstaaten bestehende Rat der Europäischen Union (auch: EU-Ministerrat) hat am 09. Oktober die Richtlinie für erneuerbare Energien (RED-III) verabschiedet. Damit müssen nun 42 % des von der Industrie verwendeten Wasserstoffs bis 2030 aus erneuerbaren Quellen stammen. Bis 2035 steigt die Quote auf 60 %. Dadurch könnte bis zum Ende des Jahrzehnts ein EU-weiter Bedarf an grünem Wasserstoff von rund 4 Mio. t entstehen.

Aktuell werden in der EU jährlich rund 9,7 Mio. t Wasserstoff verbraucht. Allerdings handelt es sich hierbei um mit Erdgas gewonnenen oder “grauen” Wasserstoff. Er spielt vor allem in der Düngemittel- und Chemieproduktion sowie bei der Raffination von Erdöl eine Rolle.

Durch die neue Richtlinie der EU müssen ab 2030 42 % dieses grauen Wasserstoffes grün sein. Dadurch entsteht bis zum Ende der Dekade ein Bedarf von etwa vier Mio. t. Zum Vergleich: Das Offshore-Wasserstoffprojekt AquaVentus schätzt, dass es mit einer Produktionskapazität von 10 GW rund eine Mio. grünen Wasserstoff im Jahr erzeugen könnte.

Die Quote ist Teil der im neuen Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED-III). Ende März war das 42-%-Ziel bereits im Rahmen einer vorläufigen Einigung formuliert worden, im Juni hatte die EU-Kommission eine Zusatzerklärung für die Novellierung von RED-III verfasst. Die Richtlinie legt u. a. fest, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 % erhöht werden soll.

RFNBOs: Schlüssel für die Klimaziele

Grüner oder erneuerbarer Wasserstoff gilt nach den EU-Kriterien als RFNBO (“Renewable fuel of non-biological origin”). Sie spielen eine Schlüsselrolle für die Klimapläne der EU. Dass nun 42 % des EU-weit industriell genutzten Wasserstoffs bis 2030 grün sein müssen, entspricht laut BMWK einer Steigerung auf etwa 20 bis 25 TWh. Zudem ist nun vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der Industrie jedes Jahr um 1,6 % steigen soll.

Spaniens Ministerin für ökologischen Wandel Terese Ribera lobte den Beschluss im Kontext des im Juli 2021 vorgelegten “Fit for 55”-Paketes. Er werde zur Erreichung des EU-Klimaziels beitragen, die Gesamtemissionen der EU um mindestens 55 % bis 2030 zu reduzieren.

Die EU will bis 2030 10 Mio. t grünen Wasserstoff zu produzieren. Zusätzlich wollen die Mitgliedsstaaten bis zu diesem Zeitpunkt weitere 10 Mio. t von außerhalb der EU importieren.

Runder Tisch des Europäischen Rates in Luxemburg (Quelle: European Union)

Runder Tisch des EU-Ministerrates am 09. Oktober in Luxemburg (Quelle: European Union)

(Quellen: European Council/Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz/2023)

 

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