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Impuls für den Markthochlauf? Regierung nennt Regeln für grünen Wasserstoff aus Elektrolyse und Biomasse

Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch (13.12.) einheitliche Vorgaben für die Herstellung von grünem Wasserstoff beschlossen. Stimmt der Bundestag zu, soll die Novelle der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) erstmals definieren, wann der Strom zur Herstellung von u.a. e-Fuels als vollständig erneuerbar und der damit erzeugte Wasserstoff als "grün" gelten dürfen. Zudem werde die Förderung von grünem Wasserstoff zum Einsatz in der Mobilität durch höhere Anrechnung auf die THG-Quote verbessert. Ein Ziel der der Novelle sei der beschleunigte Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft.

von | 18.12.23

Mit der 37. BImschV kann grüner Wasserstoff aus Biomasse und Biogas als Biokraftstoff klassifiziert und damit auf die THG-Quote angerechnet werden
© ShDrohnenFly - stock.adobe.com

Laut einer offizieller Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) soll mit der Novelle der 37. BImSchV nur elektrolytischer Wasserstoff als „grün” gelten, wenn der bei seiner Herstellung eingesetzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Außerdem gilt Elektrolysewasserstoff jetzt nun zusammen mit e-fuels aus Strom als erneuerbarer Kraftstoff nicht-biogenen Ursprungs (Renewable Fuel of non-biogenic Origin, “RFNBO”) und kann mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote angerechnet werden.

Weiterhin soll nun auch biogener Wasserstoff als Biomasse und Biogas als fortschrittlicher Biokraftstoff gelten (gleichsam als Renewable Fuel of biogenic-Origin, “RFBO”) und mit dem Faktor 2 auf die Treibhausgasquote anrechenbar sein. 2021 hatte das Kabinett diese Einstufung im damaligen Entwurf des BImSchG noch abgelehnt, der Bundestag im finalen Beschluss dann aber doch noch zugelassen. Dies wurde jetzt in der neuen Verordnung gefestigt.

Ein weiteres Kriterium besagt, dass der CO2-Ausstoß grüner Wasserstoffproduktion mindestens 70 % niedriger sein muss als der aus fossiler Produktion. Hierzu sollen die Emissionen der gesamten Lieferkette zählen, etwa auch für den Wasserstofftransport. Die Anforderungen werden nach Willen der Regierung auch für E-Fuels aus Elektrolysewasserstoff sowie weitere  gelten. Mit der Novelle setzt der Bund EU-Vorgaben aus zwei delegierten Verordnungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) für die Herstellung von RFNBOs und die Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen von RFNBO im Verkehr um. Der Bundestag muss der Novelle noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Elektrolytischer Wasserstoff erhält Faktor 3 auf THG-Quote biogener Wassertoff den Faktor 2

Eröffnung der BtX-Anlage in Krefeld (© BtX GmbH)

Eröffnung der BtX-Anlage in Krefeld (© BtX GmbH)

Zugleich will die Regierung den Faktor, mit dem Mineralölunternehmen sich den Einsatz von RFNBOs auf die THG-Quote anrechnen lassen können, von 2 auf 3 erhöhen. Die THG-Quote verpflichtet Kraftstoffhersteller in Deutschland dazu, einen steigenden Anteil ihrer Produktion klimaneutral zu erzeugen. Für das Erreichen der THG-Quote können die Unternehmen dabei Kraftstoffe wie RFNBOs oder grünen Wasserstoff anrechnen lassen. Wasserstoff als biogenen Reststoffen gilt jetzt als Biokraftstoff und erhält damit den Faktor 2.

Das BMUV geht davon aus, dass RFNBOs zunächst vor allem in Form von grünem Wasserstoff in Raffinerien zum Einsatz kommen werden. Dies mindere die Treibhausgasemissionen und unterstütze den Markthochlauf. Dieser sei wichtig, um schwer elektrifizierbare Bereiche des Verkehrssektors wie den Flug- und Seeverkehr zu dekarbonisieren.

Wasserstoff aus biogenen Reststoffen bekommt den bereits geltenden Faktor 2 für fortschrittliche Biokraftstoffe. Experten vermuten, dass dies zu einem postiven Aufwind für die Branche führen kann: Durch die Anrechenbarkeit könnte nun die Nachfrage nach und damit die Produktion von Wasserstoff aus Biomasse für Tankstellen steigen. Ein Beispiel für das Verfahren ist das Projekt BioH2Ref der BtX GmbH. Nach Angaben von BtX bleiben rund 80 % der fermentierbaren Reststoffe wie Gülle und Mist in Deutschland bislang ungenutzt – ein Potenzial, das nun weiter erschlossen werden dürfte. Mit dem Wasserstoff aus dem sonst ungenutzten Bio-Abfall ließe sich fast ein Drittel des inländischen Schwerlastverkehrs versorgen.

Wasserstoff: „Zentraler Treibstoff für die Energiewende”

Bundesumweltministerin Steffi Lemke kommentierte:

Grüner Wasserstoff ist ein zentraler Treibstoff für die Energiewende in Deutschland und weltweit. Sowohl Kraftstoffhersteller als auch die Stahl- und Chemieunternehmen bauen darauf, dass baldmöglichst große Mengen des klimaneutral erzeugten Gases zur Verfügung stehen. […].

 

Dank der heute beschlossenen, einheitlichen Regeln bekommt die Wasserstoffwirtschaft die nötige Planungssicherheit für den schnellen Aufbau eines Markts für Produkte aus grünem Wasserstoff.”

(Quelle: BMUV/BTX/2023)

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