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Grüner Wasserstoff: Europäische Wasserstoffbank stellt 4,50 € pro Kilo in Aussicht

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Autor: Magnus Schwarz

Die Europäische Wasserstoffbank ist Teil des in Folge des Ukraine-Kriegs aufgelegten Programms REPower EU
European Commission
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05. September 2023 | Die Europäische Kommission hat Regeln für die erste Auktion der Europäischen Wasserstoffbank bekannt gegeben. Für die Produktion von grünem Wasserstoff werden Subventionen von bis zu 4,50 €/kg angeboten. Hydrogen Europe lobt die Pläne, sieht aber noch Optimierungspotenzial.

Am 23. November 2023 könnte  es so weit sein: Die erste Auktion der Europäischen Wasserstoffbank soll eröffnet werden. Finanziert aus dem EU-Innovationsfonds soll sie Herstellern von grünem Wasserstoff im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt bis zu 800 Mio. € an Förderung zuteilen. Ziel ist, die einmal festgelegte Prämie pro kg produzierten grünen Wasserstoffs über 10 Jahre zu garantieren.

In den am 29. August veröffentlichern Auktionsbedingungen legt die Kommission einen Höchstpreis von 4,50 € pro Kilogramm produzierten Wasserstoffs fest. Teurer darf der in der EWR produzierte grüne Wasserstoff also nicht sein, wenn er von der Förderung profitieren will.

Zudem müssen sich die geförderten Betreiber verpflichten, ihre Anlagen innerhalb von fünf Jahren nach Unterzeichnung des 10-jährigen Finanzierungsvertrags in Betrieb zu nehmen. Zudem müssen sie dann 100 % der im ursprünglichen Angebot genannten Leistung nachweisen können.

Welche Projekte gefördert werden können

Ziel der Auktionen ist es, durch staatliche Zuschüsse die Preisdifferenz zwischen grauem und grünen Wasserstoff zu verringern. So soll ein Markt für grünen Wasserstoff in Euopa entstehen, der zudem das Risiko für weitere Projekte verringert und den Verwaltungsaufwand reduziert.

Wie aus Punkt 1.9 der in Abschnitt 2 aufgeführten Kriterien für potenzielle Förder-Kandidaten hervorgeht, gibt es keine Ober- oder Untergrenzen für die erwartete durchschnittliche Jahresproduktion. Es können also Projekte verschiedener Größenordnungen in den Genuss einer Förderung kommen.

Zwei Vorbehalte werden allerdings in Punkt 2.3 aufgeführt: Erstens darf der durch die Wasserstoffbank ausgezahlte Betrag nicht höher als ein Drittel des Gesamtbudgets sein – damit beträgt die maximale Förderhöhe ca. 266,67 Mio. €. Zweitens muss die neuinstallierte Leisung einer Produktionsanlage mindestens 5 MW pro Standort betragen.

Lob von Hydrogen Europe

Der in Brüssel ansässige Wassertoff-Verband „Hydrogen Europe” kommentierte den Vorschlag der Kommission einen Tag später (31. August)wohlwollend. Zu begrüßen sei, dass die Wasserstoffbank so kurz nach ihrer Ankündigung durch EU-Kommissar Franz Timmermans im Oktober 2022 ihre Arbeit aufnehmen könne. Auch seien am ursprünglichen Konzept sinnvolle Änderungen vorgenommen worden: Der erste Entwurf wollte u.a. Projekten 3,5 statt 5 Jahren Zeit geben, und die Fördersumme pro Kilo sollte bei 4 € statt 4,50 € liegen.

“Wir freuen uns sehr, dass die Pilotauktion so bald beginnen wird. Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass dies in die Präsentation der Wasserstoffbank eingebettet ist, was zeigt, dass die EU auf die rasche globale Ausweitung der Aktivitäten im Wasserstoffsektor reagiert. Das ist das Tempo, das unsere Industrie braucht, um mit dem US Inflation Reduction Act und China konkurrieren zu können”, kommentierte Hydrogen Europe CEO Jorgo Chatzimakarkis.

Der Verband kritisiert jedoch, dass die Prämie nicht an die Inflation gekoppelt ist:

“Das Fehlen einer Indexierung im Offshore-Windsektor bedeutet, dass die Unternehmen nicht in der Lage waren, die steigenden Material- und Baukosten aufzufangen. Das hat dazu geführt, dass Unternehmen Projekte im Wert von mehreren Mrd. € abgesagt haben. Das gleiche Problem könnte auch für den Wasserstoffsektor und den gesamten europäischen Green Deal ein Problem darstellen. Die Lösung dieses Problems im Rahmen der Pilotauktion wäre ein wichtiges Signal für alle sauberen Technologien”, so Chatzimarkakis.

Einen kostenlosen Hintergrundartikel zum Thema (Stand März 2023) finden Sie hier

 

(Quellen: Europäische Kommission/Hydrogen Europe/2023)

 

 

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