18. März 2024 | Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag (14. März) der Novelle der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) zugestimmt. Damit gelten nun neue Regeln für die Herstellung flüssiger oder gasförmiger Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien – also auch für grünen Wasserstoff. Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des DWV, begrüßte die Novellierung, da sie Rechts- und Investitionssicherheit für die Nutzung von grünem Wasserstoff im #Verkehr schaffe. Dies sei eine wichtige Bedingung für die Wirtschaftlichkeit künftiger Wasserstoffprojekte.
Mit der Novelle will die Regierung neue EU-Vorgaben für die Herstellung von synthetischen Kraftstoffen (auch RFNBO – Renewable Fuels of Non Biological Origin) für den Verkehr umsetzen. Eine weitere EU-Vorgabe bezieht sich auf die Art und Weise, wie die Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe zu ermitteln sind. Ein Grund dafür ist, dass die EU strengere Anforderungen an den Strom stellt, der beispielsweise zur Herstellung von Kraftstoffen auf Wasserstoffbasis verwendet wird. Die Novelle sieht auch ein Überprüfungssystem für die Erfüllung der Anforderungen vor.
Für den Antrag der Bundesregierung stimmten laut einer Presseerklärung des Bundestags die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU, AfD und die Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz soll dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen dienen, die durch Großanlagen wie Elektrolyseure entstehen könnten.
Mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete der Bundestag zudem eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote auch strombasierte Kraftstoffe im Luft- und Langstrecken-Seeverkehr gefördert und in größerem Umfang eingesetzt werden. Einen Entwurf der Novelle hatte die Bundesregierung im Dezember 2023 vorgelegt.
Wasserstoff-Verband begrüßt Novelle
Aus der Wasserstoff-Branche gab es Lob für die Novellierung der 37. BImSchV. Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des DWV, bezeichnete sie in einer Stellungnahme vom 15. März als wichtigen „Baustein für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft im Kraftstoff-Sektor“. Der Bundestag habe „endlich“ Rechts- und Investitionssicherheit für die Nutzung von grünem Wasserstoff im Verkehr geschaffen:
„Der DWV und besonders die Fachkommission performing energy haben sich seit Jahren intensiv für die Umsetzung der Delegierten Rechtsakte zu erneuerbarem Wasserstoff (RFNBOs) eingesetzt. Das Engagement hat sich gelohnt. In Zusammenarbeit mit der Wasserstoffwirtschaft und der Politik ist es nun gelungen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Vermeidung von über 1,7 Mio. t CO2 pro Jahr zu schaffen.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben mit der Verabschiedung der 37. BImSchV den Weg für den Aufbau und Betrieb von über 1.500 MW Elektrolyseleistung in Deutschland frei gemacht. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für die Wasserstoff-Unternehmen und den Klimaschutz.“
Speziell im Verkehrsbereich könne ein THG-Quotenhandel stattfinden, durch den Wasserstoffprojekte betriebswirtschaftlich sinnvoll werden. Dazu forderte Diwald eine „praxisnahe Umsetzung“ der Verordnung sowie die Einführung von Zertifizierungssystemen für Wasserstoffproduzenten und Tankstellenbetreibern. Außerdem müsse der Gesetzgeber den THG-Quotenpreis stabilisieren, damit Wasserstoffprojekte wirtschaftlicher werden.